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Finetrading

In Zeiten von Basel II sind viele Unternehmer zur Deckung der Gesamtkapitalrentabilität sowie zur Verbesserung der Liquiditätskennzahlen gezwungen, ihre Fremdfinanzierung neu auszurichten. Speziell kurzfristige Finanzierungen, die schnell über akute Liquiditätsengpässe weghelfen, werden von den Unternehmen benötigt.

Im Bereich der Finanzierung des Wareneinkaufs erfüllt das an sich gängige Instrument des Lieferantenkredits gerade nicht diese geforderten Parameter. Im Gegenteil, es verschlechtert bei einem ausgeschöpften Kreditrahmen schlicht die Verhandlungsposition des Wareneinkäufers. Um im Bereich des Wareneinkaufs unabhängig vom Lieferantenkredit zu werden, wurde das Finetrading eingeführt.

Unter Finetrading versteht man die Übernahme des Wareneinkaufs durch einen Dritten, die so genannte Finetrading-Gesellschaft.

Durch die Zwischenschaltung der Finetrading-Gesellschaft wird dem Unternehmer auf der einen Seite die –mit dem promptem Zahlungseingang beim Lieferanten verbundene -  Inanspruchnahme von Skonto auf Lieferantenebene ermöglicht, während auf der anderen Seite die Finetrading-Gesellschaft dem Unternehmer durch eine flexible Rückzahlung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums einen Zahlungsaufschub gewährt. Gerade diese beiden Maßnahmen ermöglichen die Überbrückung des so gefährlichen Liquiditätsengpasses, der schon so manches Unternehmen in die Insolvenz getrieben hat.

Für die konkrete Abwicklung wird zunächst zwischen dem Unternehmer und der Finetrading-Gesellschaft ein Finetrading-Rahmen vereinbart, der sowohl ein Limit wie auch einen Rückzahlungskorridor von maximal vier Monaten enthält. Innerhalb dieses Rahmens kann der Unternehmer bei seinem Lieferanten über die Finetrading-Gesellschaft selbstständig einkaufen. Die Finetrading-Gesellschaft bezahlt ihrerseits sofort die Lieferantenrechung des Unternehmers unter Einbehalt des Skontos. Der Wareneinkauf wird im Gegenzug durch die Finetrading-Gesellschaft an den Unternehmer weiterberechnet. Dem Unternehmer wird dabei eine flexible Rückzahlung innerhalb des vereinbarten Korridors ermöglicht. Mit anderen Worten, der Unternehmer kann je nach Umfang des Abverkaufs der Waren seinen Warenkredit tilgen. Die Finetrading-Gesellschaft berechnet dafür entweder einen Zinssatz oder erhält den Skontobetrag.

Gerade im mittelständischen Bereich ist Finetrading das konkurrenzlos perfekte Mittel, den Produkteinkauf zu finanzieren. Natürlich ist diese Art der Finanzierung nicht kostenfrei. Die Tradinggesellschaft erhebt für ihre Leistung selbstverständlich Gebühren. Allerdings werden die erhobenen Gebühren des ersten Monats in aller Regel durch die Inanspruchnahme des Skontos kompensiert.
 

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